Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen der Consupport GmbH, Friedrichstraße 19b, 80801 München (nachfolgend „Consupport“), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Sie gelten für sämtliche IT-Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Projektleistungen, Managed Services, Supportleistungen, Softwareüberlassungen, Wartungsarbeiten, Cloud- und Hosting-Leistungen sowie für die Beschaffung und Bereitstellung von Hardware, Software, Softwarelizenzen, Subscriptions und sonstigen Leistungen Dritter. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Consupport ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss

  1. Angebote der Consupport GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Bestellung des Kunden, Freigabe per E-Mail, tatsächliche Inanspruchnahme einer bereitgestellten Leistung oder durch Erbringung der Leistung zustande.
  3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder unterlässt notwendige Mitwirkungspflichten, kann Consupport pauschal 20 % des Auftragswertes als Schadensersatz geltend machen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Bei individuell entwickelter Software kann Consupport – abhängig vom Entwicklungsstand – bis zu 80 % des Auftragswertes als Ersatz verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Bei laufend erbrachten und vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen, insbesondere Cloud-, Lizenz-, Backup-, Hosting-, Security- und Managed-Service-Leistungen, besteht das Vertragsverhältnis hinsichtlich dieser Leistungen fort, bis es nach den hierfür geltenden Bedingungen beendet wird.

3. Preise, Zahlung, Zahlungsverzug

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich geltender Mehrwertsteuer.
  2. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Wiederkehrende Leistungen können monatlich, jährlich oder entsprechend dem Abrechnungsmodell des jeweiligen Drittanbieters abgerechnet werden.
  4. Bei Zahlungsverzug ist Consupport berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Verzugspauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen.
  5. Consupport kann eigene Dienstleistungen und Supportleistungen aussetzen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist oder begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen.
  6. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

4. Eigentumsvorbehalt & Nutzungsrechte

Gelieferte körperliche Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Consupport GmbH. Nutzungsrechte an Software, Lizenzen und Cloud-Diensten richten sich nach den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Rechteinhabers bzw. Drittanbieters.

5. Leistungsumfang (IT-Dienstleistungen, Projekte, Konzerne)

5.1 Allgemeines

Consupport erbringt Dienstleistungen nach anerkannten Regeln der Technik, Best Practices (z. B. ITIL, ISO-Standards) und mit kaufmännischer Sorgfalt. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5.2 Projektgeschäft & Konzernumgebungen

5.3 Managed Services / Betriebsunterstützung

5.4 Beratung & Consulting

Beratungsleistungen dienen der fachlichen Unterstützung; Entscheidungen verbleiben beim Kunden.

5.5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Fehlende Mitwirkung kann zu Verzögerungen, Mehrkosten oder Terminverschiebungen führen.

6. Drittanbieter-, Cloud- und Subscription-Leistungen

  1. Soweit Consupport für den Kunden Leistungen Dritter beschafft oder bereitstellt, insbesondere Microsoft- Cloud- und CSP-Leistungen, Microsoft 365, Azure, Backup-, Security-, Hosting-, Domain-, Telekommunikations- oder sonstige Subscription-Leistungen, gelten ergänzend die Lizenz-, Nutzungs-, Laufzeit-, Abrechnungs- und Kündigungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, Distributors oder Diensteanbieters.
  2. Eine monatliche Rechnungsstellung durch Consupport bedeutet nicht, dass die zugrunde liegende Drittanbieterleistung monatlich kündbar ist. Maßgeblich ist die für die jeweilige Leistung vereinbarte Vertrags- bzw. Commitment-Laufzeit.
  3. Hat der Kunde eine Drittanbieterleistung mit einer Mindest- oder Commitment-Laufzeit beauftragt, trägt er die hierfür vereinbarte Vergütung während der gesamten Laufzeit, auch wenn er die Leistung vorzeitig nicht mehr nutzen möchte oder die Geschäftsbeziehung mit Consupport hinsichtlich anderer Leistungen endet.
  4. Eine vorzeitige Kündigung, Reduzierung oder Änderung von Drittanbieterleistungen ist nur möglich, soweit der jeweilige Hersteller, Distributor oder Diensteanbieter dies zulässt.
  5. Kosten, die Consupport aufgrund einer vom Kunden veranlassten Bestellung, Verlängerung oder Änderung gegenüber dem Drittanbieter verbindlich schuldet, werden entsprechend der vereinbarten Konditionen an den Kunden weiterberechnet.
  6. Änderungen der Preise oder Konditionen eines Drittanbieters können für die betreffende Drittanbieterleistung an den Kunden weitergegeben werden. Consupport informiert den Kunden hierüber, soweit dies nach Art und Zeitpunkt der Änderung möglich und erforderlich ist.

6.1 Microsoft CSP / New Commerce Experience (NCE)

  1. Für Microsoft-CSP- und New-Commerce-Experience-Produkte gelten ergänzend die jeweils für die Subscription maßgeblichen Microsoft- und Distributorbedingungen.
  2. Microsoft-NCE-Subscriptions können insbesondere monatliche, jährliche oder mehrjährige Commitment-Laufzeiten aufweisen. Die Abrechnungshäufigkeit ist von der Commitment-Laufzeit zu unterscheiden.
  3. Bei einer jährlichen Commitment-Laufzeit mit monatlicher Abrechnung bleibt die Vergütung grundsätzlich für die gesamte vereinbarte Laufzeit geschuldet, soweit Microsoft bzw. der Distributor keine vorzeitige Reduzierung oder Kündigung zulässt.
  4. Kündigungs-, Reduzierungs- und Änderungswünsche müssen Consupport so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass sie innerhalb der vom Hersteller bzw. Distributor vorgesehenen Fristen umgesetzt werden können.
  5. Soweit eine Subscription eine automatische Verlängerung vorsieht, informiert Consupport den Kunden rechtzeitig vor einer erneuten längerfristigen Bindung und holt die Entscheidung über Fortführung, Änderung oder Beendigung ein.
  6. Erfolgt auf eine solche Anfrage trotz angemessener Fristsetzung keine Rückmeldung, ist Consupport nicht verpflichtet, für den Kunden eine neue längerfristige Verpflichtung einzugehen. Die Subscription kann zum Laufzeitende beendet oder – soweit verfügbar und wirtschaftlich vertretbar – in ein flexibleres Folgemodell überführt werden.
  7. Ein Wechsel des IT-Dienstleisters oder CSP-Partners beendet bestehende Zahlungsverpflichtungen des Kunden nicht, soweit diese nicht wirksam auf den übernehmenden Partner übertragen oder anderweitig beendet werden.

6.2 Backup-, Hosting-, Security- und Managed Services

  1. Wiederkehrende Backup-, Hosting-, Security-, Monitoring- und Managed-Service-Leistungen werden entsprechend der vereinbarten Laufzeit abgerechnet.
  2. Soweit keine Mindestlaufzeit oder abweichende Kündigungsregel vereinbart wurde und keine bindenden Drittanbieterbedingungen entgegenstehen, können solche Leistungen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
  3. Soweit Leistungen auf Drittanbieterprodukten beruhen, gelten deren Mindestlaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten ergänzend.
  4. Nach Vertragsende ist der Kunde für die rechtzeitige Migration bzw. Sicherung seiner Daten und Systeme verantwortlich. Consupport unterstützt eine vereinbarte Migration gegen Vergütung nach Aufwand.

7. Softwareüberlassung & Nutzungsrechte

8. Gewährleistung

8.1 Dienstleistungen

Consupport schuldet eine fachgerechte Ausführung, keinen bestimmten Erfolg.

8.2 Werkleistungen

8.3 Ausschlüsse

9. Haftung

9.1 Grundsatz

Consupport haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen.

9.2 Begrenzte Haftung

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Consupport nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden und – soweit rechtlich zulässig – maximal auf die Deckungssummen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung der Consupport GmbH.

9.3 Datenverlust

9.4 Cybervorfälle

9.5 Drittanbieter

Für Ausfälle, Änderungen oder Leistungsstörungen von Drittanbieter-Cloud-, Hosting- oder Plattformdiensten haftet Consupport nicht, soweit Consupport diese nicht zu vertreten hat.

10. Service Level Agreements (SLA)

SLA-Leistungen sind separat geregelt. Standard ist SLA BASIC. Individuelle SLA-/SLO-Dokumente können vereinbart werden.

11. Vertragsbeendigung & Providerwechsel

  1. Einzelne Dienstleistungen oder die gesamte Geschäftsbeziehung können entsprechend der jeweils vereinbarten Laufzeit gekündigt werden.
  2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Ein wichtiger Grund für Consupport kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung wesentliche Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder erforderliche Mitwirkung dauerhaft verweigert und Consupport die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann.
  4. Die Beendigung der allgemeinen Geschäftsbeziehung lässt bereits verbindlich eingegangene Drittanbieter- und Subscription-Verpflichtungen unberührt.
  5. Bei einem Provider- oder Dienstleisterwechsel unterstützt Consupport eine geordnete Übergabe der administrativen Zuständigkeit sowie vorhandener kundenspezifischer Dokumentationen gegen Vergütung nach Aufwand, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Nach Abschluss der Übergabe ist Consupport berechtigt, eigene administrative Zugänge, Partnerbeziehungen und Berechtigungen aus den Kundensystemen zu entfernen.
  7. Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig einen geeigneten Nachfolgeanbieter zu benennen und diesem die erforderlichen Berechtigungen zu erteilen.

12. Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag)

Sofern Consupport personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

13. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Vertrags erhaltenen Informationen. Die Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus.

14. Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand – soweit rechtlich zulässig – ist München. Es gilt deutsches Recht.

15. Schlussbestimmungen